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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von NextGenStudio, Zermatt, Schweiz · Version 1.0, 21. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Leistungen von NextGenStudio («wir», «uns») gegenüber Geschäfts- und Privatkunden («Kunde»), insbesondere Film- und Videoproduktion, Fotografie, Drohnen- und Luftaufnahmen, 360°-Rundgänge, KI-Chatbots, E-Mail-Marketing, NFC-Bewertungskarten, Postproduktion und damit verbundene Beratung.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Individuelle schriftliche Vereinbarungen (Offerte, Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB vor.

2. Offerten und Vertragsabschluss

  1. Angaben auf unserer Website, in Broschüren und Präsentationen sind kein verbindliches Angebot. Auf unserer Website veröffentlichte Preise sind unverbindliche Richtpreise.
  2. Unsere Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Offerte schriftlich annimmt (E-Mail genügt) oder wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigen.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Zusatzaufwand, zusätzliche Drehtage, zusätzliche Korrekturrunden oder Änderungswünsche nach Annahme der Offerte werden separat zu unseren aktuellen Ansätzen verrechnet.

3. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Wir sind derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, stellen wir bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50 % und den Rest bei Lieferung in Rechnung. Monatliche Leistungen (z. B. Hosting und Wartung von Chatbots, Newsletter-Betreuung) werden monatlich oder jährlich im Voraus verrechnet.
  3. Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können wir einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen, laufende Arbeiten unterbrechen, gehostete Dienste (Chatbots, virtuelle Rundgänge) deaktivieren und die Lieferung der finalen Dateien zurückhalten.
  4. Reisen ausserhalb der Region Zermatt, Unterkunft, besondere Bewilligungen, Locationgebühren, Models, lizenzierte Musik und andere Drittkosten werden separat verrechnet, sofern sie nicht in der Offerte enthalten sind.

4. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für das Projekt nötigen Informationen, Zugänge, Materialien und Ansprechpersonen zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass an den vereinbarten Orten gefilmt werden darf, insbesondere für die Zustimmung des Eigentümers und für allfällige Bewilligungen des Betriebs, der Gemeinde oder anderer Behörden, sofern wir nicht ausdrücklich vereinbart haben, diese selbst einzuholen.
  3. Der Kunde informiert Gäste, Mitarbeitende und weitere anwesende Personen über die Aufnahmen und holt die erforderliche Einwilligung ein, damit erkennbare Personen gefilmt oder fotografiert werden dürfen. Auf Wunsch stellen wir Einverständniserklärungen zur Verfügung.
  4. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Materialien (Texte, Logos, Bilder, Musik, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die nötigen Lizenzen verfügt, und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus diesen Materialien frei.
  5. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er zur Veröffentlichung freigibt, einschliesslich ihrer Richtigkeit und Rechtmässigkeit (insbesondere Werbe-, Wettbewerbs- und Konsumentenrecht).

5. Produktion, Wetter und Sicherheit

  1. Aussen-, Berg- und Luftaufnahmen hängen von Wetter, Licht, Schnee, Lawinengefahr und Wind ab. Wir entscheiden vor Ort, ob ein Dreh oder Flug sicher durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Termin; dies ist keine Vertragsverletzung und begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
  2. Sicherheit geht vor: Wir können Dreharbeiten oder Drohnenflüge jederzeit unterbrechen oder abbrechen, wenn Personen, Sachen oder das Fluggerät gefährdet sein könnten oder wenn Behörden, Bergbahnen oder der Betrieb dies anordnen.
  3. Wir sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Drohnenbetreiber registriert und für den Drohnenbetrieb versichert. Drohnenflüge erfolgen nur gemäss den geltenden Schweizer Vorschriften, in zulässigen Zonen und, wo nötig, mit Zustimmung des Grundeigentümers. Wir können nicht garantieren, dass bestimmte Luftaufnahmen an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit möglich sind.
  4. Terminverschiebungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (Wetter, Krankheit, Unfälle, Schliessungen, behördliche Anordnungen, Reisestörungen), sind keine Vertragsverletzung.

6. Absage und Verschiebung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann einen bestätigten Drehtermin bis 7 Tage vorher einmal kostenlos verschieben.
  2. Sagt der Kunde später ab oder verschiebt er später, können wir verrechnen: 50 % des Honorars für die betroffenen Drehtage bei einer Mitteilung 7 bis 2 Tage vorher und 100 % bei einer Mitteilung weniger als 48 Stunden vorher oder wenn der Dreh aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden kann (z. B. kein Zugang, Location nicht bereit, fehlende Bewilligungen).
  3. Bereits angefallene Kosten (Reisen, Buchungen, Drittleistungen) werden in jedem Fall erstattet. Anzahlungen werden nach Beginn der Vorbereitungsarbeiten nicht zurückerstattet, aber an einen neuen, innert 12 Monaten gebuchten Termin angerechnet.

7. Lieferung, Korrekturen und Abnahme

  1. Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Verzögerungen durch verspätetes Feedback oder verspätete Materialien des Kunden verlängern die Lieferfristen entsprechend.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst jedes Ergebnis zwei Korrekturrunden. Korrekturen sind schriftlich in einer zusammengefassten Liste mitzuteilen. Änderungen an Konzept, Skript oder Aufnahmen nach deren Freigabe gelten als neuer Auftrag.
  3. Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Lieferung konkrete, begründete Einwände schriftlich mitteilt oder sobald er sie veröffentlicht oder nutzt.
  4. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendetes Material sind nicht Teil der Lieferung und werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen separate Bezahlung herausgegeben. Wir archivieren Projektdaten während 6 Monaten nach der Lieferung; zu einer längeren Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
  5. Gestalterische Entscheidungen im Rahmen des vereinbarten Briefings (z. B. Stil, Einstellungen, Schnitt, Musikauswahl) liegen in unserem Ermessen und stellen keinen Mangel dar.

8. Nutzungsrechte

  1. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an unseren Werken verbleiben bei NextGenStudio.
  2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die finalen Ergebnisse für eigene Marketingzwecke weltweit und zeitlich unbeschränkt zu nutzen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Vor der vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung unzulässig.
  3. Der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung an Dritte oder die Bearbeitung der Ergebnisse durch Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Musik, Stock-Material, Schriftarten und andere Inhalte Dritter sind lizenzfrei oder lizenziert und werden gemäss den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters verwendet. Plattformen (z. B. YouTube oder Instagram) können solche Musik dennoch automatisch markieren; dies ist kein Mangel. Liefert der Kunde eigene Musik oder wünscht er bestimmte kommerzielle Titel, ist er für die Lizenz verantwortlich.
  5. Wir dürfen die Ergebnisse und Making-of-Material in unserem Portfolio, auf unserer Website, in sozialen Medien und in Präsentationen zeigen und den Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht vor dem Dreh aus wichtigem Grund (z. B. Vertraulichkeit) schriftlich widerspricht.

9. Digitale Dienstleistungen: KI-Chatbots, Newsletter, virtuelle Rundgänge, NFC-Karten

  1. KI-Chatbots: Antworten werden automatisch von KI-Sprachmodellen erzeugt und können falsch, unvollständig oder veraltet sein. Wir konfigurieren den Chatbot mit den Informationen des Kunden, übernehmen aber keine Gewähr dafür, dass jede Antwort richtig ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der Wissensbasis, für die Informationen an seine Gäste, für die Kennzeichnung des Chatbots als KI-Assistent und für die entsprechenden Datenschutzhinweise auf seiner Website. Für Entscheidungen, Buchungen oder Schäden, die auf Antworten des Chatbots beruhen, haften wir nicht.
  2. Plattformen Dritter: Chatbots, virtuelle Rundgänge, Newsletter und ähnliche Dienste laufen auf Plattformen Dritter (z. B. Anbieter von KI-Modellen, Hosting-, E-Mail- und Rundgang-Plattformen). Für deren Ausfälle, Preisänderungen, Änderungen von Funktionen oder Bedingungen sowie für deren Einstellung haften wir nicht. Dadurch entstehende Mehrkosten können nach Ankündigung weiterverrechnet werden. Wir streben eine hohe Verfügbarkeit an, garantieren aber keine bestimmte Betriebszeit.
  3. Newsletter: Der Kunde ist Absender und dafür verantwortlich, dass alle Empfänger gültig eingewilligt haben, dass jede Nachricht eine klare Abmeldemöglichkeit und die Identität des Absenders enthält und dass seine Verteiler dem Schweizer und EU-Recht entsprechen (insbesondere Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG). Der Kunde stellt uns von Ansprüchen aus seinen Verteilern oder Inhalten frei.
  4. Datenschutz: Soweit wir im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeiten (z. B. Chatverläufe, Abonnentenlisten, Buchungsanfragen), ist der Kunde Verantwortlicher und wir sind Auftragsbearbeiter auf Grundlage eines Auftragsbearbeitungsvertrags, der Bestandteil des Vertrags ist.
  5. NFC-Bewertungskarten: Wir liefern die Karten und verknüpfen sie mit der vom Kunden gewählten Bewertungsseite. Bewertungsplattformen (z. B. Google) haben eigene Regeln; der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich, insbesondere dafür, keine Anreize für Bewertungen anzubieten. Für Bewertungen, deren Inhalt oder deren Entfernung durch die Plattform sind wir nicht verantwortlich.
  6. Monatliche Leistungen laufen für die vereinbarte Mindestdauer und können danach von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden. Nach der Kündigung deaktivieren wir den Dienst; die Daten des Kunden werden auf Wunsch herausgegeben und nach 30 Tagen gelöscht.

10. Gewährleistung

  1. Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa Buchungen, Reichweite, Aufrufe, Rankings oder Umsatz, garantieren wir nicht.
  2. Offensichtliche Mängel sind innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht, diese innert angemessener Frist zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Haftung

  1. Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Jede weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter.
  2. In jedem Fall ist unsere Gesamthaftung pro Projekt auf die Höhe des für die betroffene Leistung bezahlten Honorars beschränkt (bei monatlichen Leistungen: die in den letzten 12 Monaten bezahlten Beträge).
  3. Für Schäden, die durch Hilfspersonen, Subunternehmer oder Plattformen Dritter verursacht werden, haften wir nicht, soweit gesetzlich zulässig (Art. 101 Abs. 2 OR).
  4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Aufnahmen oder Dateien haften wir nicht über angemessene Sicherungsmassnahmen hinaus; der Kunde ist dafür verantwortlich, Kopien der gelieferten Dateien aufzubewahren.
  5. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Haftung für Personenschäden oder für eine andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

12. Höhere Gewalt

Für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse ausserhalb unserer zumutbaren Kontrolle haften wir nicht, etwa Wetter, Naturgefahren, Lawinen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Schliessungen von Bergbahnen, Strassen oder Luftraum, Krankheit oder Unfälle. In solchen Fällen vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Termin.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Projekt von der anderen Partei erhalten, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

14. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
  2. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Diese AGB und alle Verträge mit uns unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zermatt, Schweiz (zuständiges Gericht: Bezirksgericht Visp), vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten.

Massgebend ist die englische Fassung dieser AGB. Diese Übersetzung dient nur der Information.

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